AGB und Lizenzbedingungen
Vertragsbedingungen für Bestellung, Abrechnung und Nutzung von easyjob 6 Customizer.
Vertragspartner
Vertragspartner und Lizenzgeber ist Simon Rossmann, Einzelunternehmer. Die vollständigen Anbieter- und Kontaktangaben findest du im Impressum.
Simon Rossmann · Simon-Dach-Str. 19 · 10245 Berlin · Deutschland
info@simonrossmann.de
Teil A – Bestellung und Abrechnung
Dieser Teil konkretisiert das kostenpflichtige Customizer-Angebot. Teil B enthält die vollständigen Software-Lizenzbedingungen. Beide Teile gehören zusammen; individuelle Vereinbarungen und konkrete Angaben im angenommenen Angebot oder in der Bestellung gehen vor.
A.1 Geltungsbereich und Angebot
Das Angebot richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, juristische Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtliche Sondervermögen. Verträge mit Verbrauchern werden nicht geschlossen.
Der Customizer wird im monatlichen Abonnement je Named-User-Lizenz für die vereinbarte easyjob-Umgebung bereitgestellt. Alle Customizer-Funktionen und Updates sind während des vereinbarten Nutzungszeitraums enthalten. Damit sind die enthaltenen Updates ausdrücklich als Leistung im Sinne von Teil B Abschnitt 7 vereinbart.
Eine passende easyjob-Lizenz und eine unterstützte Systemumgebung sind gesondert erforderlich. Eine Customizer-Lizenz gewährt keine Rechte an easyjob. Andere in der allgemeinen Softwarelizenz beschriebene Lizenzmodi sind nur Bestandteil des Vertrags, wenn sie ausdrücklich vereinbart wurden. Individuelle Einrichtung, Schulungen und garantierte Support-Reaktionszeiten bedürfen ebenfalls einer gesonderten Vereinbarung.
A.2 Bestellung und Vertragsschluss
Die Produktdarstellung und der Preisrechner auf dieser Website informieren über das Angebot. Sie sind kein verbindliches Vertragsangebot. Die kostenpflichtige Bestellung erfolgt über das Kundenportal oder auf Grundlage eines individuellen Angebots in Textform, zum Beispiel per E-Mail.
Im Portal prüfst du Produkt, Lizenzanzahl, Zielumgebung, Rechnungsangaben und den ausgewiesenen Gesamtpreis einschließlich der steuerlichen Behandlung. Die unbezahlte Vorbereitung einer Bestellung löst noch keine Zahlungspflicht aus. Mit dem verbindlichen Abschluss der Bestellung im Zahlungsablauf gibst du dein Vertragsangebot ab. Wir nehmen es durch ausdrückliche Bestätigung oder Freischaltung der bestellten Lizenz an. Eine bloße Eingangs- oder Zahlungsstatusmeldung ist für sich allein keine ausdrückliche Vertragsannahme.
Bei einer Bestellung auf Grundlage eines individuellen Angebots nennt das Angebot Produkt, Lizenzanzahl, Zielumgebung und Gesamtpreis einschließlich der steuerlichen Behandlung. Der Vertrag kommt zustande, wenn du das Angebot in Textform annimmst.
Download, Zustimmung zur Installer-Lizenzvereinbarung und Installation lösen für sich allein keine Zahlungspflicht aus. Für die kostenlose technische Prüfung und die Voraussetzungen einer produktiven Nutzung gilt Teil B.
A.3 Preise, Zahlung und Abrechnung
Der reguläre Preis beträgt 10 € netto je Named-User-Lizenz und Monat zuzüglich der gesetzlich anfallenden Umsatzsteuer. Maßgeblich sind die vor dem verbindlichen Bestellabschluss ausgewiesenen Preise, die Lizenzanzahl, etwaige vereinbarte Rabatte und die zutreffende steuerliche Behandlung.
Die Zahlung wird über Mollie mit den im jeweiligen Checkout angebotenen Zahlungsarten abgewickelt. Die Vergütung ist für den jeweiligen Nutzungszeitraum im Voraus zu entrichten. Wiederkehrende Zahlungen erfolgen über das im Zahlungsablauf eingerichtete Verfahren. Der Preisrechner auf dieser Website führt keine Zahlung aus.
Abgerechnet wird nach Kalendermonaten in der Zeitzone Europe/Berlin. Bei einem untermonatlichen Beginn wird der erste Monat tageweise einschließlich des Starttags bis zum Monatsende berechnet. Grundlage ist der monatliche Nettopreis je Lizenz multipliziert mit den verbleibenden Kalendertagen einschließlich Starttag, geteilt durch die Anzahl der Kalendertage des Monats. Der anteilige Nettopreis je Lizenz wird auf zwei Nachkommastellen kaufmännisch gerundet; der Bestellablauf zeigt den daraus berechneten Gesamtpreis.
Eine Veröffentlichung neuer Website-Preise ändert bestehende Verträge nicht automatisch. Maßgeblich bleiben die vereinbarten Preise und gesetzlichen Rechte.
A.4 Änderung der Lizenzanzahl
Zusätzliche Named-User-Lizenzen können im Kundenportal oder in Textform, zum Beispiel per E-Mail an info@simonrossmann.de, hinzugebucht werden. Die zusätzlichen Lizenzen werden erst nach bestätigter Zahlung des anteiligen Betrags für den verbleibenden laufenden Monat freigeschaltet. Die Berechnung erfolgt nach A.3; ab dem folgenden Monat gilt die erhöhte Lizenzanzahl für die wiederkehrende Abrechnung.
Eine Reduzierung der gebuchten Lizenzanzahl wird im Kundenportal oder auf Mitteilung in Textform zum Ende des laufenden Monats vorgemerkt. Die bereits bezahlten Lizenzen bleiben bis dahin verfügbar. Die verringerte Anzahl gilt ab dem folgenden Monat. Die bloße Änderung von Benutzerzuweisungen ersetzt keine Änderung der gebuchten Lizenzanzahl.
A.5 Laufzeit und Kündigung
Das Abonnement läuft nach dem ersten gegebenenfalls anteiligen Monat jeweils für einen weiteren Kalendermonat weiter, sofern es nicht gekündigt wird. Die ordentliche Kündigung kann jederzeit über das Kundenportal oder in Textform, zum Beispiel per E-Mail an info@simonrossmann.de, zum Ende des laufenden Kalendermonats erklärt werden. Eine zusätzliche Vorlauffrist besteht nicht; entscheidend ist der Eingang der Kündigung vor dem Monatswechsel in der Zeitzone Europe/Berlin.
Eine Kündigung hat Vorrang vor einer bereits vorgemerkten Reduzierung der Lizenzanzahl. Die bereits bezahlte Nutzung bleibt bis zum Wirksamwerden der Kündigung verfügbar. Die Deinstallation oder das Entfernen eines Lizenzcodes ersetzt keine Kündigung.
Für das Ende des Nutzungsrechts und die außerordentliche Kündigung gilt ergänzend Teil B Abschnitt 8.
Teil B – Softwarelizenz
Die folgende Lizenzvereinbarung entspricht der vollständigen Standardfassung 2.2 des Simon Rossmann Customizing Installers vom 14. August 2026. Die konkreten kaufmännischen Bedingungen für den Customizer stehen in Teil A.
Der deutsche Softwaretext wird unverändert wiedergegeben. Die englische Fassung ist eine Übersetzung zur Information.
Fassung 2.2 – Stand 14. August 2026
Lizenzvereinbarung für easyjob-Customizings
Lizenzgeber Simon Rossmann Simon-Dach-Str. 19, 10245 Berlin E-Mail: info@simonrossmann.de Telefon: +49 (0)30 700 80 700
1. Geltungsbereich und Vertragspartner
1.1 Diese Lizenzvereinbarung gilt ausschließlich gegenüber Unternehmern im Sinne des § 14 BGB, juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen („Kunde“). Sie gilt für den Installer, das darin bezeichnete Customizing, die zugehörige Dokumentation und bereitgestellte Updates („Software“).
1.2 Die installierende Person bestätigt mit ihrer Zustimmung, für den Kunden zur Installation und Annahme dieser Lizenzvereinbarung berechtigt zu sein.
1.3 easyjob ist ein unabhängiges Produkt eines Dritten. Diese Vereinbarung räumt keine Nutzungsrechte an easyjob ein. Der Kunde ist selbst für eine ausreichende easyjob-Lizenz und eine unterstützte Systemumgebung verantwortlich.
2. Kostenlose Installation und technische Prüfung
2.1 Die Zustimmung zu dieser Vereinbarung und die bloße Installation lösen für sich allein keine Zahlungspflicht aus. Der Kunde erhält ein einfaches, nicht ausschließliches und nicht übertragbares Recht, die Software zu installieren und vor einer Bestellung technisch und nicht produktiv zu prüfen.
2.2 Eine produktive Nutzung ist nur zulässig, wenn dafür eine wirksame kostenpflichtige Lizenz, eine ausdrückliche Freigabe oder eine signierte kostenfreie Produkt-Policy besteht.
2.3 Preis, Steuern, Abrechnungszeitraum, Laufzeit, Verlängerung, Kündigung, Lizenzmodus und lizenzierte Anzahl ergeben sich ausschließlich aus dem jeweiligen Angebot oder Bestellvorgang. Diese Angaben müssen dem Kunden vor einer kostenpflichtigen Bestellung angezeigt werden.
3. Umfang produktiver Nutzungsrechte
3.1 Das produktive Nutzungsrecht ist auf das bezeichnete Produkt und die lizenzierte, server- und datenbankgebundene easyjob-Umgebung beschränkt. Jede weitere Produktiv-, Test- oder sonstige easyjob-Umgebung benötigt eine eigene Lizenz oder ausdrückliche Freigabe.
3.2 Im Modus „Benutzergebunden“ (NamedUser) darf die Software nur durch die konkret zugewiesenen aktiven internen easyjob-Benutzer bis zur gebuchten Anzahl verwendet werden. Eine Benutzer-ID verbraucht je Produkt höchstens eine Lizenz. Gruppen und Standorte sind lediglich Auswahlhilfen und begründen keine dauerhafte Zuweisungsregel.
3.3 Im Modus „Unbegrenzt“ (Unlimited) dürfen alle aktiven internen easyjob-Benutzer der lizenzierten Umgebung die Software verwenden.
3.4 Im Modus „Kostenfrei“ (Free) richtet sich das Nutzungsrecht nach der von Simon Rossmann signierten Produkt-Policy. Eine fehlende oder ungültige Policy begründet kein kostenfreies Nutzungsrecht.
3.5 Aktivierung, Lizenzprüfung, Serverbindung, gebuchte Anzahl und konkrete Benutzerzuweisungen dürfen technisch durchgesetzt werden. Die lokale Entfernung eines Lizenzcodes oder die Deinstallation der Software stellt keine Kündigung eines kostenpflichtigen Vertrags dar.
4. Nutzungsbeschränkungen
4.1 Der Kunde darf die Software weder verkaufen, verschenken, vermieten, verleihen, unterlizenzieren noch sonst an Dritte weitergeben oder für nicht lizenzierte Dritte als Dienst bereitstellen. Zulässig ist der Zugriff durch eigene Beschäftigte und beauftragte Dienstleister, soweit diese ausschließlich für den Kunden handeln, zur Geheimhaltung verpflichtet sind und die Lizenzgrenzen einhalten.
4.2 Installationsdateien, Aktivierungscodes und Lizenzschlüssel sind vor unbefugtem Zugriff zu schützen und dürfen nur berechtigten Personen zugänglich gemacht werden.
4.3 Technische Schutzmaßnahmen, Signaturen, Lizenzprüfungen, Serverbindungen und Benutzerzuweisungen dürfen nicht umgangen, manipuliert oder außer Funktion gesetzt werden.
4.4 Eine Sicherungskopie darf erstellt werden, soweit sie für die Sicherung der künftigen vertragsgemäßen Nutzung erforderlich ist. Im Übrigen bleiben zwingende gesetzliche Nutzungsrechte unberührt.
5. Schutzrechte und Quellcode
5.1 Sämtliche Urheber-, Eigentums- und sonstigen Schutzrechte an der Software verbleiben bei Simon Rossmann beziehungsweise den jeweiligen Rechteinhabern. Der Kunde erhält ausschließlich die in dieser Vereinbarung und der konkreten Bestellung ausdrücklich eingeräumten Nutzungsrechte.
5.2 Ein Anspruch auf Herausgabe von Quellcode, Entwicklungsunterlagen, Buildskripten, privaten Schlüsseln oder nicht veröffentlichten Schnittstellen besteht nicht.
5.3 Zwingende gesetzliche Rechte, insbesondere zum Beobachten, Untersuchen oder Testen des Programmablaufs und zur Herstellung der Interoperabilität, bleiben im gesetzlich zulässigen Umfang unberührt.
6. Datensicherung und Mitwirkung
6.1 Vor Installation, Aktualisierung, Reparatur, Downgrade, produktiver Erprobung oder Deinstallation hat der Kunde eine aktuelle und überprüfbare Sicherung der betroffenen easyjob-Datenbank und Dateien zu erstellen, sofern Daten oder Systeme durch den Vorgang betroffen sein können.
6.2 Der Kunde prüft Installation und Aktualisierung vor einem kritischen Produktiveinsatz in einer geeigneten Umgebung. Er stellt die erforderlichen Systemzugänge, Informationen und Fehlerbeschreibungen bereit und beachtet die Dokumentation.
6.3 Änderungen an easyjob, Datenbank, Betriebssystem, Fremdsoftware oder weiteren Customizings können die Funktion beeinflussen. Der Kunde informiert Simon Rossmann bei einer Fehleranalyse über solche Änderungen.
7. Updates, Wartung und Support
7.1 Updates, Wartung, neue Funktionen, Anpassungen an künftige easyjob-Versionen und Support sind nur geschuldet, soweit sie in einem Angebot, einer Bestellung oder einem separaten Supportvertrag ausdrücklich vereinbart wurden.
7.2 Simon Rossmann darf Updates bereitstellen, soweit dadurch der vereinbarte Vertragszweck nicht unangemessen beeinträchtigt wird. Enthält ein Update eine neue Lizenzfassung, wird diese vor der Installation erneut zur Zustimmung angezeigt.
7.3 Ohne Zustimmung zu einer neuen Lizenzfassung bleibt die bereits rechtmäßig installierte Version nach der zuvor akzeptierten Fassung nutzbar, solange das dazugehörige Nutzungsrecht fortbesteht und keine zwingenden Sicherheits- oder Rechtsgründe entgegenstehen.
8. Laufzeit und Beendigung
8.1 Beginn, Abrechnung, Mindestlaufzeit, Verlängerung und ordentliche Kündigung kostenpflichtiger Nutzungsrechte richten sich nach der jeweiligen Bestellung.
8.2 Das Recht zur produktiven Nutzung endet mit Ablauf oder Beendigung des zugehörigen Vertrags beziehungsweise Entitlements. Das Recht beider Parteien zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Bei behebbaren Vertragsverstößen ist grundsätzlich zuvor eine angemessene Frist zur Abhilfe zu setzen.
8.3 Nach Ende des Nutzungsrechts stellt der Kunde die produktive Verwendung ein und löscht beziehungsweise deinstalliert die Software, soweit keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen. Sicherungskopien dürfen nur für gesetzlich erforderliche Aufbewahrungszwecke verbleiben und nicht weiter genutzt werden.
9. Mängelrechte
9.1 Soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart, gelten die gesetzlichen Mängelrechte. Eigenschaften, Einsatzmöglichkeiten oder Kompatibilitäten gelten nur dann als vereinbarte Beschaffenheit, wenn Simon Rossmann sie ausdrücklich in Textform bestätigt hat.
9.2 Eine unterbrechungs- oder fehlerfreie Funktion sowie Kompatibilität mit jeder easyjob-, Betriebssystem-, Datenbank- oder Fremdsoftwareversion wird nicht geschuldet. Gesetzliche Mängelrechte wegen einer Abweichung von ausdrücklich vereinbarten Anforderungen bleiben unberührt.
9.3 Der Kunde meldet nachvollziehbare Mängel unverzüglich und ermöglicht Simon Rossmann eine angemessene Untersuchung und Nacherfüllung.
10. Haftung
10.1 Simon Rossmann haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei schuldhafter Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, nach dem Produkthaftungsgesetz, aufgrund einer ausdrücklich übernommenen Garantie und in allen weiteren Fällen zwingender gesetzlicher Haftung.
10.2 Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht ist die Haftung auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt. Wesentliche Vertragspflichten sind Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf.
10.3 Im Übrigen ist die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen. Die vorstehenden Beschränkungen gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen von Simon Rossmann.
10.4 Bei Verlust von Daten, die durch eine ordnungsgemäße und aktuelle Datensicherung wiederhergestellt werden können, ist die Haftung innerhalb der vorstehenden Grenzen auf den typischen Wiederherstellungsaufwand beschränkt.
11. Ergänzende Regeln für Beta-Tester
11.1 Dieser Abschnitt gilt nur, wenn Simon Rossmann den Kunden ausdrücklich als Beta-Tester einbezieht und ihm eine Beta-, Test- oder Vorabfassung bereitstellt.
11.2 Vorabfassungen können unvollständig sein, Fehler enthalten und Funktionen verändern oder verlieren. Sie sind vorrangig für Tests bestimmt. Ein Einsatz in Produktivumgebungen, insbesondere in kritischen Geschäftsprozessen, wird ausdrücklich nicht empfohlen.
11.3 Entscheidet sich der Kunde dennoch für einen Produktiveinsatz, erfolgt dies als eigene betriebliche Entscheidung und nur nach einer aktuellen, überprüften Datensicherung. Die zwingende Haftung nach Abschnitt 10.1 bleibt unberührt.
11.4 Nicht öffentliche Vorabfassungen, Installationsdateien, Lizenzschlüssel, Dokumentationen und sonstige als vertraulich erkennbare Informationen dürfen nicht an Dritte weitergegeben werden.
11.5 Simon Rossmann darf freiwillig übermitteltes Feedback, Fehlermeldungen und Verbesserungsvorschläge unentgeltlich, zeitlich und räumlich unbeschränkt zur Entwicklung und Verbesserung der Software verwenden. Hierdurch entstehen dem Beta-Tester keine Rechte an der Software oder an daraus entwickelten Funktionen.
11.6 Kundenname, Logo, öffentliche Zitate und Feedback dürfen nur mit gesonderter Zustimmung des Kunden für Werbung, Referenzen oder sonstige Vermarktung verwendet werden.
12. Schlussbestimmungen
12.1 Individuelle Vereinbarungen und konkrete Angaben in Angebot oder Bestellung gehen dieser Lizenzvereinbarung vor. Änderungen und Ergänzungen sollen in Textform dokumentiert werden.
12.2 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
12.3 Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertragsverhältnis Berlin. Gesetzlich zwingende Gerichtsstände bleiben unberührt.
12.4 Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt die gesetzliche Regelung.
